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   OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 5 WF 131/10   

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https://dejure.org/2010,38274
OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 5 WF 131/10 (https://dejure.org/2010,38274)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.06.2010 - 5 WF 131/10 (https://dejure.org/2010,38274)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - 5 WF 131/10 (https://dejure.org/2010,38274)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 2 PKHV, § 1 Abs 3 PKHV, § 117 Abs 4 ZPO
    Prozesskostenhilfe: Bezugnahme auf Parallelverfahren wegen Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe: Bezugnahme auf Parallelverfahren wegen Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    ZPO 117 Abs. 4, PKHV 1 Abs. 2, 3; ZPO 117 Abs. 4, PKHV 1 Abs. 2, 3
    Bezugnahme auf Parallelverfahren, Formular nach § 117 Abs. 4 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 118/04

    Rechtsfolgen des Eingangs des Scheidungsantrags nach Ablauf der Jahresfrist;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 5 WF 131/10
    Zutreffend weist das Amtsgericht in seiner Nichtabhilfeentscheidung darauf hin, dass der Bundesgerichtshof in dem vor dem Antragsteller zitierten Fall (BGH FamRZ 2005, 598) eine Bezugnahme auf ein Parallelverfahren dann für zulässig erachtet hat, wenn eine zeitnahe Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aus einem Parallelverfahren in Kopie eingereicht worden ist und versichert wurde "dass sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen seitdem nichts geändert habe".
  • BGH, 07.10.2004 - V ZA 8/04

    Wahrung der Rechtsmittelfrist durch die Prozesskostenhilfe beantragende Partei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 5 WF 131/10
    6 Im Rechtsmittelverfahren darf die Partei ausnahmsweise auf ein in der Vorinstanz eingereichtes Formular verweisen, wenn die Verhältnisse unverändert geblieben sind und wenn die Partei oder ihr Rechtsanwalt dies versichert (BGH FamRZ 2004, 1961).
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.06.2013 - 5 Ta 82/13

    Prozesskostenhilfe, Versagung, Bewilligungsverfahren, keine hinreichenden

    Nur so kann ohne Beiziehung einer anderen Verfahrensakte geprüft werden, ob die Voraussetzungen der Bedürftigkeit gemäß §§ 114, 115 ZPO vorliegen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.06.2010 - 5 WF 131/10 -).(Rn.12).

    Eine Bezugnahme ist ausnahmsweise dann zulässig, wenn in der Rechtsmittelinstanz auf das in erster Instanz eingereichte Formular verwiesen wird und zugleich die Erklärung abgegeben wird, dass sich an den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen nichts geändert habe (OLG Frankfurt, Beschl. v. 17.06.2010 - 5 WF 131/10 -, juris; BGH, Beschl. v. 07.10.2004 - V ZA 8/04-, juris).

    Eine Bezugnahme auf ein Parallelverfahren, welches erst beigezogen werden muss, ist indessen nur dann zulässig, wenn eine zeitnahe Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aus einem Parallelverfahren in Kopie eingereicht und zugleich versichert wird, dass sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen nichts geändert habe (OLG Frankfurt, Beschl. v. 17.06.2010 - 5 WF 131/10 -, juris; BGH, Beschl. v. 09.02.2005 - XII ZB 118/04 -, Rn. 2 und 12, juris).

  • LAG Hamm, 05.09.2022 - 14 Ta 179/22

    Hinweispflicht des Arbeitsgerichts beim Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren

    Ob die Vorlage einer Kopie der dort abgegebenen Erklärung erforderlich gewesen wäre (so generell LAG Schleswig-Holstein 4. Juni 2013 - 5 Ta 82/13 - juris, Rn. 12), ist zweifelhaft, da anders als die von diesem Gericht in Bezug genommenen Entscheidungen es weder um ein Hindernis in Bezug auf eine andere zeitnah innerhalb bestimmter Frist zu treffende Entscheidung geht (so bei BGH 9. Februar 2005 - XII ZB 118/04 - juris, Rn. 12) noch um den ausdrücklich einer Bezugnahme auf vorher eingereichte Unterlagen entgegenstehenden richterlichen Hinweis (so in OLG Frankfurt 17. Juni 2010 - 5 WF 131/10 - juris, Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 22.06.2021 - 4 WF 82/21

    Formularpflicht zum Erhalt von Verfahrenskostenhilfe

    Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Bezugnahme auf die in einem Parallelverfahren eingereichte Erklärung zulässig ist (vgl. insoweit OLG Karlsruhe, FamRZ 2018, 1100; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4.6.2013 - 5 Ta 82/13, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.6.2010 - 5 WF 131/10 , juris), bedarf im vorliegenden Fall keiner weiteren Erörterung, weil eine solche Bezugnahme jedenfalls bis zum Abschluss des ersten Rechtszugs nicht erfolgt ist.
  • SG Magdeburg, 13.07.2022 - S 34 AS 1351/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - begehrte Bewilligung für

    Eine Bezugnahme auf ein Parallelverfahren ist nur zulässig, wenn eine zeitnahe Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aus einem Parallelverfahren in Kopie eingereicht und zugleich versichert wird, dass sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen nichts geändert habe (Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 5 WF 131/10, juris; Bundesgerichtshof [BGH], Beschluss vom 9. Februar 2005 - XII ZB 118/04, juris).
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